AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                Stand 01.07.2017

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        1. Allgemeines
          Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem gewerbetreibenden Daniel Benda und seinen Vertragspartnern bzw. Auftraggebern. Entgegenstehenden AGB wird widersprochen
        2. Vertrag
          Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Vermieters angenommen hat und der Vermieter die Annahme schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bestätigt. Eine Rückbestätigung ist auch durch die Übergabe des Mietgegenstandes möglich.
        3. Mietobjekt
          Die Mietobjekte sind gebraucht und der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Produktbeschreibungen (Maße und Eigenschaften) dienen als Anhaltspunkt.
        4. Preise
          Der Mietpreis für die Gebrauchsüberlassung der Mietobjekte bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Vermieters oder nach individuellem Angebot. Der Preis für die Mietobjekte wird pro angefangenen 24 Stunden berechnet. Weitere auftragsbezogene Kosten (Transportkosten, Auf- und Abbau, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Preise sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG.
        5. Kaution
          Für die Gebrauchsüberlassung der Mietobjekte wird eine Kaution berechnet. Diese wird nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände durch den Vermieter in Bar oder per Überweisung zurück gezahlt. Die Höhe der Kaution ist der gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot zu entnehmen.
        6. Mietzeit
          Die Mietzeit bestimmt sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Zeitraum der Gebrauchsüberlassung. Im Zweifel handelt es sich um einen Tag (1 Tag = 24 Stunden). Die Mietzeit beginnt spätestens mit Abholung und endet mit Rückgabe, frühestens jedoch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Bei vereinbarter Lieferung zählt die Transportzeit zur Mietzeit.
        7. Transport
          Der Transport der Mietsachen erfolgt auf Rechnung und Risiko des Kunden, unabhängig davon wer den Transport durchführt. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau. Diese Leistungen übernehmen wir gerne nach Absprache und werden gesondert berechnet.
        8. Zahlungsbedingungen
          Der gesamte Mietpreis zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten für Transport, Auf- und Abbau etc. ist spätestens bei Übernahme der Gegenstände sofort fällig. Die Bezahlung kann per Überweisung oder Bar erfolgen. Bei Zahlung per Überweisung muss der Betrag spätestens vier Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

          Nachlaufende Kosten auf Grund von Beschädigungen, Bruch oder Diebstahl werden nach erfolgter Überprüfung der Mietgegenstände in Rechnung gestellt. Alle Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto zu begleichen.

        9. Übergabe, Rückgabe, Bruch, Beschädigung und Verlust
          Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am Lager des Vermieters. Die Mietsachen bleiben zu jedem Zeitpunkt der Gebrauchsüberlassung Eigentum des Vermieters. Eine Gebrauchsüberlassung durch den Kunden an Dritte ist, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, untersagt. Die Mietobjekte dürfen nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck und innerhalt der Mietzeit genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und jederzeit ausreichend zu bewachen. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt beschädigt, verloren gegangen oder gestohlen wurde. Die Mietobjekte sind in einwandfreiem und sauberem Zustand und in der ursprünglichen Verpackung zurückzubringen. Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Eine genaue Überprüfung kann erst nach abgeschlossener Reinigung erfolgen. Bei Beschädigung der Mietsachen sind die Kosten der Reparatur zu ersetzen. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens oder des Verlustes der Mietobjekte werden dem Kunden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor. Erfolgt die Rückgabe der Mietobjekte verspätet, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten des Vermieters zu tragen. Des Weiteren trägt der Mieter bei Verlust oder Beschädigung die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.
        10. Stornierung
          Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Eine Stornierung des Auftrags ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn fallen 50% des vereinbarten Mietpreises an, danach ist der volle Mietpreis zu bezahlen.
        11. Haftung
          Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Bei Beschädigung, Bruch oder Verlust ist der Mieter verantwortlich und hat dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

 

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